Training
10.05.2021
Was EMS-Anwender*innen beachten müssen
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Die Rahmenbedingungen der neuen Strahlenschutzverordnung NiSV
In diesem Artikel geht es um die Rahmenbedingungen der neuen Strahlenschutzverordnung (NiSV), welche in Zukunft alle gewerblichen EMS-Anwender*innen in Deutschland zu beachten haben. Stephan Müller vom Ausbildungsinstitut GluckerKolleg listet in diesem Artikel alle wichtigen Informationen auf und verschafft so den EMS- Anwender*innen einen Überblick zu diesem Thema.
Die NiSV wurde bereits am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat per Gesetz verabschiedet und ist ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Durch die im Gesetz beinhalteten Vorgaben dürfen ab dem 31. Dezember 2021 gewerbliche Anwendungen zur Muskelstimulation am Menschen nur noch von Personen durchgeführt werden, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen!
WICHTIG: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist vom Gesetzgeber geplant, dieser Nachweisplicht eine Übergangsphase und Duldung bis zum 31.12.2022 einzuräumen. Detaillierte Vorschläge sind gerade in der Abstimmung, bisher aber noch nicht endgültig bestätigt. Diese werden aber in absehbarer Zeit vorliegen.
Fachkunde EMF
Um die Fachkunde EMF zu erlangen, werden zwei Grundvoraussetzungen in der NiSV vorgegeben:
- Der Nachweis einer Grundausbildung als Übungsleiter/in oder Fitness-Trainer/in mit einem Ausbildungsumfang von mindestens 120 Lerneinheiten und
- Die Teilnahme an einer EMS-Ausbildung (nach Vorgaben der NiSV) mit insgesamt 24 Lerneinheiten (à 45 Minuten), die neben fachspezifischen Inhalten der EMS u.a. „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“, beinhaltet.
Die „Fachkunde EMF“ ist nach der Teilnahme auf aktuellem Stand zu halten. Hierzu ist spätestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.
Tipp vom Autor: Informieren Sie sich im Vorfeld bei einer kompetenten Stelle, ob eine weitere Grundausbildung bei Ihnen überhaupt notwendig ist, viele Personen erfüllen bereits durch Ihre Ausbildungen (z.B. Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Bachelor, Übungsleiter usw.) diese Voraussetzung ideal. An dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass Ärzte und Physiotherapeuten keinen Fachkundenachweis NiSV benötigen. Trotzdem besteht bei diesen oftmals ein zu geringes EMS-Wissen, welches durch spezielle GluckerKolleg EMS Medical Expert Kurse erlangt werden können.
Prüfstelle
Nach Beendigung der Ausbildungen müssen die beiden Ausbildungsnachweise bei einer neutralen Prüfstelle, welche durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) zertifiziert ist, akkreditiert werden. Hierzu ist bei der entsprechenden Prüfstelle ein schriftlicher Test abzulegen. Die Kosten für eine solche Akkreditierung pro Person liegen bei ca. 100 Euro. Über diese Zertifizierungsstelle erhält man nach bestandener Prüfung dann die erforderliche Fachkunde EMF (Elektromagnetische Felder).
Jede/r Mitarbeiter/in, der/die mit bzw. an einem EMSGerät arbeitet, muss in Zukunft diesen Fachkundenachweis EMF absolviert haben. Damit ein Ausbildungsinstitut diese EMS-Ausbildungen anbieten kann, muss ein ausführliches Prüfverfahren abgelegt werden. Die Prüfung zum Erhalt der Fachkunde EMF ist derzeit (Stand Mai 2021) noch nicht möglich, da es noch keine Zertifizierungsstelle gibt, die bereits von der DAkks akkreditiert ist.
WELCHE GERÄTE SIND VON DER NiSV BETROFFEN?
Für jede Strahlenquelle gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob ein Gerät unter die NiSV-Verordnung fällt oder nicht. EMS-Geräte sind in der Regel alle meldepflichtig. Es ist durchaus möglich, dass Geräte mit mehreren Funktionen (Kombinationsgeräte) von der Verordnung mehrfach betroffen sind. Erkundigen Sie sich deshalb am besten direkt bei Ihrem Hersteller, ob die Meldepflicht bei Ihnen notwendig ist!
Hierbei ist es auch wichtig darauf hinzuweisen, dass eine Einweisung oder Schulung durch den Hersteller/ Kundenservice nicht ausreicht, um die Fachkunde EMF zu erhalten. Für die Anwendung des Geräts müssen Sie die entsprechenden Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunde/n nachweisen können. Auch EMS-Anwender, die seit Jahren mit EMS-Geräten arbeiten, benötigen die Fachkunde EMF.
Ausbildungs-Update möglich
Wer im Jahre 2019, 2020 und 2021 bereits eine umfangreiche 2-tägige EMS-Ausbildung absolviert hat, benötigt i.d.R. lediglich ein Update, mit den zusätzlichen Inhalten, die die NiSV vorschreibt. Bitte dies beim Ausbildungspartner anfragen. Dieses Update beinhaltet einen Präsenztag und zusätzliche Ausbildungsunterlagen oder Web-Seminare. Dieses Ausbildungs-Update für bestehende EMS-Lizenzen ab 2019 kann nur dort absolviert werden, wo auch die EMS-Grundausbildung stattgefunden hat. Alle Lizenzinhaber mit Ausbildungen/Lizenzen vor 2019 müssen wegen der zu großen Zeitspanne zur letzten Ausbildung
die komplette EMS-Ausbildung nach Richtlinien der NiSV neu absolvieren. So die Entscheidung des Gesetzgebers.
Die allgemeinen Anforderungen der NiSV für EMS-Betriebe und Personal ab 2021
››› Das EMS-Gerät muss gemäß Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert werden.
››› Die anwendende Person muss in die sachgerechte Handhabung des EMS-Gerätes eingewiesen werden.
››› Das EMS-Gerät muss vor jeder Anwendung auf die Funktions fähigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
››› Der Betreiber muss sicherstellen, dass die EMS-Geräte durch ein befähigtes Personal so instandgehalten werden, damit der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet ist.
››› Vor der EMS-Anwendung muss die Kundin/der Kunde über die EMS-Anwendung und ihre Wirkungen beraten und aufgeklärt werden. Folgende Punkte sind an dieser Stelle wichtig: gesundheitliche
Risiken; Nebenwirkungen der Anwendungen; mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen.
››› Der Betreiber muss eine Dokumentation erstellen, in der die Einhaltung aller oben aufgeführten Punkte nachvollziehbar ist. Jede Funktionsstörung muss erfasst, so wie alle durchgeführten Anwendungen
inkl. Beratung und Aufklärung nachhaltig dokumentiert werden.
››› Die Geräte müssen durch Inspektion, Wartung und Einhaltung gerätespezifischer Normen instandgehalten werden, damit der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird.
››› Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der EMS-Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme an zuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und an die Dokumentation erfüllt sind.
Der Verstoß gegen eine der obigen Bestimmungen kann ein entsprechendes Bußgeld durch die zuständigen Behörden nach sich ziehen.
Gesetzliche Vorgaben als Chance sehen
Die EMS-Branche ist der erste Fitnessbereich, in welchem nun eine gesetzliche Vorgabe beim Training, bei der Anwendung und beim Ausbildungsstandard gegeben ist. Diese Vorgaben sind eine tolle Chance für alle EMSAnwender, sich qualitativ von anderen Fitness-Anbietern zu unterscheiden und so gegenüber allen Interessenten und Kunden von EMS-Anwendungen sicher zu stellen, dass jedes gewerbliche EMS-Training durch gesetzlich vorgegebene Richtlinien mit einem Mindeststandard durchgeführt wird und damit hohen Ansprüchen entspricht.
Darüber hinaus wird dann jede EMS-Anwendung ab 2022 (bzw. spätestens 2023 bei der beschriebenen Duldung) nur noch von qualifizierten Fachkräften und nach einem standardisierten Ablauf durchgeführt und dokumentiert. Gerade in den heutigen Zeiten sind hohe Qualität, Sicherheit und Hygiene, wie sie so beim EMS-Training im 1:1 oder 1:2 angeboten werden kann, für den nachhaltigen Geschäftserfolg von Bedeutung.
Stephan Müller
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